FAQ
Hier findest du alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Stipendienprogramm für eine Welt auf einen Blick. Solltest du generell Fragen zum Studium in Österreich, Aufenhaltstitel, Spracherwerb und Jobsuche haben, dann wende dich mit einer Email an das Studienreferat. Sofern wir nicht weiterhelfen können, wissen wir meist an wen du dich sonst noch wenden kannst.
Kann ich mich bei euch für ein Masterstudium und/oder Doktoratsstudium bewerben?
Nein. Wir sind eine stipendienvergebende Organisation. Wir bieten selbst keine Studiengänge an. Bewerber*innen für ein Stipendium für Eine Welt müssen sich selbst um die Zulassung an einer Universität oder Fachhochschule kümmern.
Welche Universitäten und Fachhochschulen kommen für das Stipendium in Frage?
Alle öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen in den Bundesländern Salzburg und Tirol. Das sind: Uni Salzburg, FH Salzburg, Uni Innsbruck, MCI Innsbruck, FH Kufstein, MedUni Innsbruck.
Studierende aus welchen Herkunftsländern können sich bewerben?
Wir orientieren uns an der DAC Liste der OECD. Aktuell sind das folgende Länder:
Afghanistan; Ägypten; Algerien; Angola; Anguilla; Äquatorialguinea; Argentinien; Armenien; Aserbaidschan; Äthiopien; Bangladesch; Belize; Benin; Bhutan; Bolivien; Botsuana; Brasilien; Burkina Faso; Burundi; Cabo Verde; China; Cookinseln; Costa Rica; Cote d'Ivoire; Dominica; Dominikanische Republik; Dschibuti; Ecuador; El Salvador; Eritrea; Eswatini; Fidschi; Gabun; Gambia; Georgien; Ghana; Grenada; Guatemala; Guinea; Guinea-Bissau; Guyana; Haiti; Honduras; Indien; Indonesien; Irak; Iran; Jamaika; Jemen; Jordanien; Kambodscha; Kamerun; Kasachstan; Kenia; Kirgisistan; Kiribati; Kolumbien; Komoren; Kongo; Kongo - Demokratische Republik; Korea - Republik; Kuba; Laos - Demokratische Volksrepublik; Lesotho; Libanon; Liberia; Libyen; Madagaskar; Malawi; Malaysia; Malediven; Mali; Marokko; Marshallinseln; Mauretanien; Mauritius; Mexiko; Mikronesien - Föderierte Staaten von; Mongolei; Montserrat; Mosambik; Myanmar; Namibia; Nauru; Nepal; Nicaragua; Niger; Nigeria; Niue; Pakistan; Palästina; Papua-Neuguinea; Paraguay; Peru; Philippinen; Ruanda; Salomonen; Sambia; Samoa; Sao Tome und Principe; Senegal; Sierra Leone; Simbabwe; Somalia; Sri Lanka; St. Helena; St. Kitts und Nevis; St. Lucia; St. Vincent und die Grenadinen; Südafrika; Sudan; Südsudan; Suriname; Syrien - Arabische Republik; Tadschikistan; Tansania - Vereinigte Republik; Thailand; Timor-Leste; Togo; Tokelau; Tonga; Tschad; Tunesien; Turkmenistan; Tuvalu; Uganda; Usbekistan; Vanuatu; Venezuela; Vietnam; Wallis und Futuna; Zentralafrikanische Republik.
Ich habe (noch) keine Zulassung zum Studium. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein. Die Zulassung zu einem Master- oder Doktoratsstudium in Salzburg oder Tirol muss unbedingt gegeben sein.
Ich absolviere ein Joint Master Programm. Kann ich mich bewerben?
Es gibt sehr unterschiedliche Joint Degree Programme. Bitte nimm vorab Kontakt mit uns auf, um zu klären ob das Programm in Frage kommt. Jedenfalls erfolgt die Förderung nur für den Zeitraum, in dem das Studium in Österreich absolviert wird.
Wann kann ich mich bewerben?
Eine Bewerbung ist in der Regel einmal jährlich von Anfang Juni bis Ende Juli möglich. Bitte besuche regelmäßig unsere Website oder folge uns auf FB, Twitter oder LinkedIn um rechtzeitig Informationen zur Ausschreibung zu erhalten.
Wann werde ich über die Entscheidung der Vergabekommission verständigt?
Die Entscheidung, ob du in das Stipendienprogramm aufgenommen wirst oder nicht fällt Mitte August. Du wirst in jedem Fall umgehend verständigt.
Bietet das Stipendienprogramm auch zusätzliche Leistungen wie Unterkunft oder Sozialversicherung?
Stipendiat*innen müssen sich selbst um eine Unterkunft und entsprechende Sozialversicherung kümmern. Diese Kosten werden nicht übernommen. Zusätzlich zu den monatlichen Stipendienraten werden die Kosten für Teilnahme an der studienbegleitenden Bildung übernommen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zusätzliche Unterstützung für studienbezogene Ausgaben zu beantragen (z.B. Tagungsteilnahmen, Pflichtexkursionen, Softwareanschaffungen)
Wird für Stipendiat*innen der Studienbeitrag erlassen?
Derzeit wird an folgenden Universitäten und Fachhochschulen Studienbeitrag erlassen: Universität Salzburg, Universität Innsbruck, FH Salzburg, MCI Innsbruck (erheblich reduziert).
Wie lange gilt der Stipendienvertrag?
Die Stipendienverträge werden maximal für ein Studienjahr abgeschlossen. Wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und ein positiver Studienfortschritt gegeben ist, wird der Stipendienvertrag verlängert. Die maximale Förderdauer entspricht der Regelstudienzeit + ein Toleranzsemester.
Bildungsangebote im Rahmen des Stipendienprogramms- was ist das?
Bildungsangebote ergänzend zum Studium ist ein integrativer Teil des Stipendienprogramms und für Stipendiat*innen weitgehend verpflichtend. diese studienbegleitende Bildung bietet den Studierenden eine Plattform für Erfahrungsaustausch, praktische Hilfestellungen bei der Bewältigung des Studiums, Unterstützung bei der Integration in das studentische und soziale Umfeld am Studienort, Gelegenheit zur Diskussion über globale entwicklungspolitische und gesellschaftspolitische Themen sowie Unterstützung für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Dazu dienen Workshops, Seminare, Exkursionen sowie persönliche Beratung. Die Basis der Angebote bilden unsere jahrzehntelange Erfahrung, die Partizipation der Studierenden und die Förderung innovativer Ideen. Die Veranstaltungen werden gemeinsam mit Studierenden geplant und durchgeführt.