FAQ
Hier findest du alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Stipendienprogramm für eine Welt auf einen Blick.
Solltest du generell Fragen zum Studium in Österreich, Aufenhaltstitel, Spracherwerb und Jobsuche haben, dann wende dich mit einer Email an das Studienreferat. Sofern wir nicht weiterhelfen können, wissen wir meist an wen du dich sonst noch wenden kannst.
Kann ich mich bei euch für ein Masterstudium und/oder Doktoratsstudium bewerben?
Nein. Wir sind eine stipendienvergebende Organisation. Wir bieten selbst keine Studiengänge an. Bewerber*innen für ein Stipendium für Eine Welt müssen sich selbst um die Zulassung an einer Universität oder Fachhochschule kümmern.
Welche Universitäten und Fachhochschulen kommen für das Stipendium in Frage?
Alle öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen im Bundesland Salzburg. Das sind: Universität Salzburg, Fachhofschule Salzburg und Mozarteum Salzburg
Studierende aus welchen Herkunftsländern können sich bewerben?
Wir orientieren uns an der DAC Liste der OECD sowie an der kontinentalen Einordnung der österreichischen Regierung. Aktuell sind das folgende Länder:
Afghanistan; Ägypten; Algerien; Angola; Anguilla; Äquatorialguinea; Argentinien; Armenien; Aserbaidschan; Äthiopien; Bangladesch; Belize; Benin; Bhutan; Bolivien; Botsuana; Brasilien; Burkina Faso; Burundi; Cabo Verde; China; Cookinseln; Costa Rica; Cote d'Ivoire; Dominica; Dominikanische Republik; Dschibuti; Ecuador; El Salvador; Eritrea; Eswatini; Fidschi; Gabun; Gambia; Georgien; Ghana; Grenada; Guatemala; Guinea; Guinea-Bissau; Guyana; Haiti; Honduras; Indien; Indonesien; Irak; Iran; Jamaika; Jemen; Jordanien; Kambodscha; Kamerun; Kasachstan; Kenia; Kirgisistan; Kiribati; Kolumbien; Komoren; Kongo; Kongo - Demokratische Republik; Korea - Republik; Kuba; Laos - Demokratische Volksrepublik; Lesotho; Libanon; Liberia; Libyen; Madagaskar; Malawi; Malaysia; Malediven; Mali; Marokko; Marshallinseln; Mauretanien; Mauritius; Mexiko; Mikronesien - Föderierte Staaten von; Mongolei; Montserrat; Mosambik; Myanmar; Namibia; Nauru; Nepal; Nicaragua; Niger; Nigeria; Niue; Pakistan; Palau; Palästina; Panama; Papua-Neuguinea; Paraguay; Peru; Philippinen; Ruanda; Salomonen; Sambia; Samoa; Sao Tome und Principe; Senegal; Sierra Leone; Simbabwe; Somalia; Sri Lanka; St. Helena; St. Kitts und Nevis; St. Lucia; St. Vincent und die Grenadinen; Südafrika; Sudan; Südsudan; Suriname; Syrien - Arabische Republik; Tadschikistan; Tansania - Vereinigte Republik; Thailand; Timor-Leste; Togo; Tokelau; Tonga; Tschad; Tunesien; Turkmenistan; Tuvalu; Uganda; Usbekistan; Vanuatu; Venezuela; Vietnam; Wallis und Futuna; Zentralafrikanische Republik.
Ich habe (noch) keine Zulassung zum Studium. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein. Die Zulassung zu einem Master- oder Doktoratsstudium in Salzburg muss unbedingt gegeben sein.
Ich absolviere ein Joint Master Programm. Kann ich mich bewerben?
Es gibt sehr unterschiedliche Joint Degree Programme. Bitte nimm vorab Kontakt mit uns auf, um zu klären ob das Programm in Frage kommt. Jedenfalls erfolgt die Förderung nur für den Zeitraum, in dem das Studium in Österreich absolviert wird.
Wann kann ich mich bewerben?
Eine Bewerbung ist in der Regel einmal jährlich von Anfang Juni bis Mitte Juli möglich. Bitte besuche regelmäßig unsere Website oder folge uns auf Facebook, Instagram oder LinkedIn um rechtzeitig Informationen zur Ausschreibung zu erhalten.
Wann werde ich über die Entscheidung der Vergabekommission verständigt?
Die Entscheidung, ob du in das Stipendienprogramm aufgenommen wirst oder nicht fällt Anfang August. Du wirst in jedem Fall umgehend verständigt.
Bietet das Stipendienprogramm auch zusätzliche Leistungen wie Unterkunft oder Sozialversicherung?
Stipendiat*innen müssen sich selbst um eine Unterkunft und entsprechende Sozialversicherung kümmern. Diese Kosten werden nicht übernommen.
Zusätzlich zu den monatlichen Stipendienraten profitieren Stipendiat*innen von einer Befreiung vom Studienbeitrag. Weiters werden die Kosten für Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Stipendienprogramms vom AAI übernommen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zusätzliche Unterstützung für studienbezogene Ausgaben zu beantragen (z.B. Tagungsteilnahmen, Pflichtexkursionen, Softwareanschaffungen)
Wird für Stipendiat*innen der Studienbeitrag erlassen?
Derzeit wird an folgenden Universitäten und Fachhochschulen Studienbeitrag erlassen: Universität Salzburg, FH Salzburg.
Wie lange gilt der Stipendienvertrag?
Die Stipendienverträge werden maximal für ein Studienjahr abgeschlossen. Wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und ein positiver Studienfortschritt gegeben ist, wird der Stipendienvertrag verlängert.
Die maximale Förderdauer entspricht der Regelstudienzeit + ein Toleranzsemester.
Bildungsangebote im Rahmen des Stipendienprogramms- was ist das?
Die studienbegleitenden Veranstaltungen bieten den Studierenden eine Plattform für Erfahrungsaustausch, praktische Hilfestellungen bei der Bewältigung des Studiums, Unterstützung bei der Integration in das studentische und soziale Umfeld, Gelegenheit zur Diskussion über globale und gesellschaftspolitische Themen sowie Unterstützung für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Die Teilnahme an monatlichen Treffen ist für Stipendiat*innen verpflichtend und offen für andere Studierende. Die Stipendiat*innen bringen ihr Wissen und ihre Fähigkeiten ein und gestalten das Programm aktiv mit.
Was ist, wenn ich noch kein Studierendenvisum oder keinen Aufenthaltstitel "Studierender" habe?
Ein gültiges Studierendenvisum ist Voraussetzung für die Bewerbung. Bewerber*innen müssen aber noch nicht nach Österreich eingereist sein.
Welche formalen Voraussetzungen müssen vorliegen, damit meine Bewerbung berücksichtigt wird?
Um für eine Stipendienförderung in Betracht gezogen zu werden, müssen bestimmte allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein. Im Allgemeinen werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Staatsbürgerschaft eines Landes des Globalen Südens
- Zulassung zu einem ordentlichen Master- oder Doktoratsstudium an einer öffentlichen Universität oder Fachhochschule in den Bundesland Salzburg (Uni Salzburg, FH Salzburg, Mozarteum)
- Bei Joint-Master nur in Absprache möglich (keine Garantie)
- Bei Doktoratsstudierenden: Betreuungszusage
- Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung: für Masterstudien 30 Jahre (Mütter 35 Jahre), für Doktoratsstudien 35 Jahre (Mütter 40 Jahre)
- Aufenthaltsgenehmigung bzw. Visum „Studierende(r)“
Wie verläuft der Auswahlprozess?
⇒ Einreichung des Online- Formulars
(formale Kriterien werden überprüft)
⇒ zeitnahe Übermittlung der Unterlagen über WeTransfer (am besten schon vorbereitet haben)
(thematischer Bezug zu Nachhaltigkeit und globaler Gerechtigkeit wird geprüft)
⇒ Online-Interview
⇒ Auswahlsitzung
⇒ Zu-/Absage
Was bedeutet "entwicklungspolitisches Interesse"?
Das entwicklungspolitische Interesse kann durch bisherige Studien und Abschlussarbeiten, aber auch durch Berufserfahrung, Praktika und freiwilliges Engagement nachgewiesen werden.
Unser Verständnis von "Entwicklung" folgt dabei keinen Eurozentrischen, modernistischen Vorstellungen, die westliche Gesellschaften als Norm für afrikanische, asiatische oder lateinamerikanische Gesellschaften ansehen. Vielmehr sind sehen wir entwicklungspolitischen Interessen die Anforderung, durch das Einbeziehen südlicher Perspektiven zu mehr globaler Gerechtigkeit sowie ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit beizutragen.
Als relevante fachliche Schwerpunktsetzung werden beispielsweise folgende Bereiche angesehen: Armutsbekämpfung, Fairness in der Interaktion, Anspruch auf Gleichwertigkeit , soziale Gerechtigkeit, globale Migration, Geschlechtergerechtigkeit, Klimawandel, nachhaltige Ressourcennutzung, Ernährungssicherheit, Erneuerbare Energieträger, Umwelt- und Ressourcenschutz, nachhaltiger Tourismus, Urbanisierung und Stadtentwicklung/Raumplanung, Gesundheit, Menschenrechte, Demokratisierung, Good Governance, Korruptionsbekämpfung und Konfliktprävention, internationale Beziehungen, interkultureller Dialog, Globalgeschichte.
Weitere Themenbereiche bitte anfragen und vorstellen.